Spenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich freue mich, dass Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen wollen.
Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie den CDU Kreisverband Brandenburg an der Havel unterstützen können, welche Möglichkeiten der steuerlichen Förderung bestehen und wofür wir Ihre Spenden verwenden.
Die CDU ist die Volkspartei, die sich für die Interessen der Bürger einsetzt. Wir wollen eine erfolgreiche Politik für die Bürger in unserer Stadt gestalten. Dabei freuen wir uns über jede Unterstützung.
Ich bedanke mich für Ihre tatkräftige Mithilfe.
Ihr
Steffen Scheller
Kreisvorsitzender
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere politische Arbeit.
Ihre Spenden bedeuten für uns konkrete Hilfe bei der wirksamen Vermittlung unserer Politik in der Öffentlichkeit. Denn politische Kommunikation in einer modernen Mediengesellschaft kostet Geld. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.
Ihre Möglichkeiten zum Spenden
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den CDU Kreisverband Brandenburg an der Havel mit einer Spende zu unterstützen:
Spende per Scheck
Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
CDU-Kreisverband Brandenburg an der Havel
Altstädtischer Markt 2
14770 Brandenburg an der Havel
Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können auch per Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE03 1605 0000 3601 0186 07
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Nehmen Sie zusätzlich bitte per E-Mail mit uns Kontakt auf, so dass wir die Zuwendungsbestätigung möglichst zeitnah unter Angabe der korrekten Adressdaten an Sie versenden können.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: info@cdu-brb.de.
Steuerliche Förderung
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300,- Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600,- Euro.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.
Weitere Informationen gemäß dem aktuellen Parteiengesetz vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2004
Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundesdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 1.000,- Euro betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.