CDU: Das ist zu kurz gesprungen- nur eine ganzheitliche Betrachtung gibt den Akteuren Handlungssicherheit
Was sind „jahreszeittypische“ Elemente? Dieser Begriff steht in einem Antrag der Grünen zur Ergänzung der Ortssatzung von Brandenburg an der Havel.
In diesem fordern sie, dass stadtbildverträgliche Dekorationen unmittelbar an Eingängen oder Wänden der Verschönerung der Innenstadt dienen sollen. Das soll dann das Aufstellen von Blumen, Pflanzen oder sonstigen der Jahreszeit angepassten Elemente ermöglichen, ohne dafür eine Erlaubnis einholen zu müssen.
Grundsätzlich darf man diesem Ansatz wohl gewogen sein, jedoch springen die Grünen aus Sicht der CDU mit ihrem Antrag eindeutig zu kurz. Einfaches Aufstellen gibt „Wildwuchs“ freien Lauf!
„Denn was fehlt, sind klare Definitionen der möglichen Dekorationen, um das Stadtbild wirklich zu verschönern und das Gesamtstadtbild dabei nicht aus den Augen zu verlieren, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jean Schaffer. Neben den Fragen der Ästhetik, müssen aber auch sicherheitstechnische Aspekte betrachtet werden. Und da dürfen Fragen der Sicherheit im öffentlichen Raum, der Einschränkungen der Beweglichkeit z.B. von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen durch zugestellte Gehwege nicht außer Acht gelassen werden, führt Schaffer weiter aus.
Eine entsprechende Satzung muss die Verwaltung erarbeiten bzw. anpassen, um dem Ansinnen gerecht zu werden. Da muss es dann um Blumenkübel, Stadtmöblierung, Aktivitäten von Geschäften und Privatpersonen aber auch um Werbeaufsteller oder Sondernutzungsflächen für die Außengastronomie gehen.
Der CDU ist es wichtig, diesen Satzungsentwurf vor der Beschlussfassung durch die SVV in den Ausschüssen zu diskutieren und mit den betroffenen Akteuren vor Ort abzustimmen. Mit dem klaren CDU-Ziel, für Brandenburg an der Havel eine ganzheitliche Lösung ohne grünes Stückwerk und Aktionismus anzubieten.